
Sportlerehrung 2026 – Meldung an die Samtgemeinde Lathen erbeten
13 Apr
Sportlerehrung 2026 – Meldung an die Samtgemeinde Lathen erbeten
Die Samtgemeinde Lathen ehrt in jedem Jahr Sportlerinnen und Sportler aus allen Mitgliedsgemeinden, die durch besondere Erfolge in der Saison 2025/2026 auf sich aufmerksam gemacht haben.
Laut der entsprechenden Richtlinie der Samtgemeinde Lathen gelten folgende Voraussetzungen für eine Ehrung:
Mannschaftssportarten: der zugehörige Verein muss seinen Sitz in der Samtgemeinde Lathen haben
Einzelsportler: Erstwohnsitz in der SG Lathen (Vereinszugehörigkeit ist nicht zwingend auf die SG Lathen beschränkt)
Nachfolgende Erfolge werden ausgezeichnet:
Liga-Meisterschaft in der Saison 2025/2026 sofern es sich nicht um die unterste Spielklasse handelt
bis 3. Platz in einem Bundeswettbewerb (auch Pokal o.ä.)
bis 3. Platz in einem Landeswettbewerb
Platz im Bezirkswettbewerb
Platz im Kreiswettbewerb (Emslandmeister, nicht Altkreismeister)
Um bei der Sportlerehrung berücksichtigt zu werden, werden alle Vereine und Einzelsportler aufgefordert, die erreichten sportlichen Erfolge bis zum 22. Mai 2026 an die Samtgemeinde Lathen zu melden. E-Mail: ehrenamt@lathen.de Der Meldung sind möglichst Unterlagen über die erreichten Titel (Urkunden o.ä.) beizufügen. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle Ehrenamt der Samtgemeinde Lathen, Telefon 05933/66-506
Foto: freepik.com
Originalmeldung: https://sg-lathen.de/sportlerehrung-2026-meldung-an-die-samtgemeinde-lathen-erbeten/












